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Geisteswissenschaften Geöffnet bis 22:00 Uhr
Geöffnet bis 22:00 Uhr
Bibliothekspl. 2 / 07743 Jena
+49 3641 9404100
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Dienstag: 08:00–22:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00–22:00 Uhr
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Recht/Wirtschaft/Sozial Geöffnet bis 22:00 Uhr
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Naturwissenschaften Geöffnet bis 20:00 Uhr
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thulb.de / Services / Bibliothek nutzen / Arbeitsplätze / -räume

Carrelordnung

Regelung für die Nutzung von Arbeitskabinen (Carrels) in der ThULB

Für Benutzerinnen und Benutzer der ThULB, die gem. §3 der Benutzungsordnung zugelassen sind, stehen einzeln abschließbare Arbeitskabinen zur Verfügung.

Die Arbeitskabinen werden tageweise oder für maximal 4 Wochen unentgeltlich vergeben. Die Reservierung und Verwaltung erfolgt mit der CARREL-Onlineverwaltung von Arbeitsräumen in der ThULB. Voraussetzung ist eine durch die Benutzerin / den Benutzer in der Bibliothek hinterlegte E-Mail-Adresse. 

Gruppenarbeitsräume werden für einen zusammenhängenden Zeitraum von maximal 4 Stunden pro Tag an eine Gruppe von Nutzern vergeben. Die Reservierung erfolgt mit der CARREL-Onlineverwaltung von Arbeitsräumen in der ThULB. Voraussetzung ist eine durch die Benutzerin / den Benutzer in der Bibliothek hinterlegte E-Mail-Adresse.

In der Teilbibliothek Geisteswissenschaften erfolgt die Türöffnung im reservierten Nutzungszeitraum mit der persönlichen thoska des Nutzers. Ersatzweise kann ein Kabinenschlüssel / eine Schlüsselkarte für die gewährte Dauer der Nutzungszeit ausgehändigt werden. Dies ist durch Unterschrift zu quittieren.

In allen anderen Teilbibliotheken wird zur Türöffnung für die gewährte Nutzungszeit ein Schlüssel ausgegeben. Dies erfolgt während der Öffnungszeiten jeweils vor Ort. Die Aushändigung ist durch Unterschrift zu quittieren. Der Schlüssel / die Schlüsselkarte ist dort bis spätestens 15 Minuten vor Schließung der Bibliothek zurück zu geben.

Mit der Inanspruchnahme einer Arbeitskabine verpflichtet sich der Benutzer, neben der Einhaltung der geltenden Benutzungsordnung der ThULB folgende Regeln einzuhalten:

  • In der Arbeitskabine dürfen persönliche Gegenstände auf eigene Gefahr verwahrt werden. Bücher aus der ThULB, die in der Arbeitskabine benutzt werden, müssen zuvor ordnungsgemäß entliehen werden. Ausgenommen davon sind Alt- und Sonderbestände, die nur in den dafür vorgesehenen Lesesälen genutzt werden dürfen.
  • Freihandbestände dürfen nur zur kurzfristigen Nutzung mit in die Arbeitskabine genommen werden und sind beim Verlassen der Kabine täglich wieder in die Regale einzustellen.
  • In einer Arbeitskabine deponierter, aber nicht ordnungsgemäß entliehener Bibliotheksbestand wird regelmäßig ausgeräumt. Im Wiederholungsfall kann die Berechtigung zur Nutzung der Arbeitskabine entzogen werden.
  • Das Einstellen von Bibliotheksmobiliar in die Arbeitskabinen ist nicht gestattet.
  • Änderungen der Systemeinstellungen, Netzkonfigurationen und Software sowie die Installation zusätzlicher Programme an den PC-Arbeitsplätzen der ThULB sind nicht erlaubt.
  • Benutzereigene Notebooks u.a. dürfen verwendet werden, jedoch ist das Aufzeichnen von Sprache oder Ton untersagt. Für das Abhören sind Kopfhörer zwingend vorgeschrieben.
  • Aus Sicherheitsgründen darf die Kabinentür nicht von innen verschlossen werden.
  • Die Bibliothek ist befugt, Kontrollen in den Arbeitskabinen durchzuführen.
  • Die Weitergabe des Schlüssels / der Schlüsselkarte der Arbeitskabine an andere Personen sowie die Nutzung durch andere Personen ist nicht gestattet.
  • Vor Verlassen der Arbeitskabine sind Licht sowie PC-Technik (soweit vorhanden) auszuschalten und die Fenster (soweit vorhanden) zu schließen.

Spätestens am Tag des Ablaufs der Nutzungszeit hat der Benutzer die Arbeitskabine vollständig zu räumen und im ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist der Zutritt zum Arbeitsraum mit der persönlichen thoska nicht mehr möglich. Ausgehändigte Schlüssel / Schlüsselkarten sind am jeweiligen Ausgabeort abzugeben.

Bei Beschädigungen der Arbeitskabine bzw. bei Verlust des für die Dauer der Nutzung übergebenen Schlüssels / der Schlüsselkarte ist der Benutzer gemäß § 18 (3) der Benutzungsordnung schadenersatzpflichtig. Bei offensichtlicher Nichtnutzung, bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung der ThULB oder bei Missachtung der Regeln dieser Ordnung kann dem Benutzer die Berechtigung zur Nutzung entzogen werden.

Die ThULB übernimmt keine Haftung für lokal auf den PC abgelegte Daten. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena übernimmt keine Haftung für die in den Arbeitskabinen verwahrten privaten Gegenstände.

Dr. Wefers Ltd.
Bibliotheksdirektorin
Jena, 19.12.2011