Für Benutzerinnen und Benutzer der ThULB, die gem. §3 der Benutzungsordnung zugelassen sind, stehen einzeln abschließbare Arbeitskabinen zur Verfügung.
Die Arbeitskabinen werden tageweise oder für maximal 4 Wochen unentgeltlich vergeben. Die Reservierung und Verwaltung erfolgt mit der CARREL-Onlineverwaltung von Arbeitsräumen in der ThULB. Voraussetzung ist eine durch die Benutzerin / den Benutzer in der Bibliothek hinterlegte E-Mail-Adresse.
Gruppenarbeitsräume werden für einen zusammenhängenden Zeitraum von maximal 4 Stunden pro Tag an eine Gruppe von Nutzern vergeben. Die Reservierung erfolgt mit der CARREL-Onlineverwaltung von Arbeitsräumen in der ThULB. Voraussetzung ist eine durch die Benutzerin / den Benutzer in der Bibliothek hinterlegte E-Mail-Adresse.
In der Teilbibliothek Geisteswissenschaften erfolgt die Türöffnung im reservierten Nutzungszeitraum mit der persönlichen thoska des Nutzers. Ersatzweise kann ein Kabinenschlüssel / eine Schlüsselkarte für die gewährte Dauer der Nutzungszeit ausgehändigt werden. Dies ist durch Unterschrift zu quittieren.
In allen anderen Teilbibliotheken wird zur Türöffnung für die gewährte Nutzungszeit ein Schlüssel ausgegeben. Dies erfolgt während der Öffnungszeiten jeweils vor Ort. Die Aushändigung ist durch Unterschrift zu quittieren. Der Schlüssel / die Schlüsselkarte ist dort bis spätestens 15 Minuten vor Schließung der Bibliothek zurück zu geben.
Mit der Inanspruchnahme einer Arbeitskabine verpflichtet sich der Benutzer, neben der Einhaltung der geltenden Benutzungsordnung der ThULB folgende Regeln einzuhalten:
Spätestens am Tag des Ablaufs der Nutzungszeit hat der Benutzer die Arbeitskabine vollständig zu räumen und im ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist der Zutritt zum Arbeitsraum mit der persönlichen thoska nicht mehr möglich. Ausgehändigte Schlüssel / Schlüsselkarten sind am jeweiligen Ausgabeort abzugeben.
Bei Beschädigungen der Arbeitskabine bzw. bei Verlust des für die Dauer der Nutzung übergebenen Schlüssels / der Schlüsselkarte ist der Benutzer gemäß § 18 (3) der Benutzungsordnung schadenersatzpflichtig. Bei offensichtlicher Nichtnutzung, bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung der ThULB oder bei Missachtung der Regeln dieser Ordnung kann dem Benutzer die Berechtigung zur Nutzung entzogen werden.
Die ThULB übernimmt keine Haftung für lokal auf den PC abgelegte Daten. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena übernimmt keine Haftung für die in den Arbeitskabinen verwahrten privaten Gegenstände.
Dr. Wefers Ltd.
Bibliotheksdirektorin
Jena, 19.12.2011