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thulb.de / Services / Forschung / Lehre / Open Access / elektronisches Publizieren

Open Access / E-Publizieren

Allgemeine Informationen

Unter Open Access versteht man den freien und dauerhaften Zugang zu wissenschaftlicher Literatur oder Forschungsdaten im Internet. Der Gedanke dahinter ist, dass wissenschaftliche Erkenntnisse ihr Potential nur dann wirklich entfalten können, wenn sie von möglichst vielen Menschen ohne Einschränkungen gelesen und genutzt werden können. Entsprechend bietet Open Access sowohl für die Nutzenden als auch die Autorinnen und Autoren verschiedene Vorteile:

  • erhöhte Sichtbarkeit und Zitierhäufigkeit von Publikationen
  • schneller und kostenfreier Zugang zu wissenschaftlichen Informationen
  • Förderung der internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit
  • gute Auffindbarkeit der Publikationen durch internationale Bibliothekskataloge und Suchmaschinen
  • die Verwertungsrechte bleiben bei den Autorinnen und Autoren

Weitere Erläuterungen zu Open Access finden Sie unter https://open-access.network/

Bei der Veröffentlichung von Open-Access-Publikationen gibt es verschiedene "Wege". Die Wahl eines Weges für eine Publikation schließt andere Wege nicht zwingend aus; es sind Überschneidungen möglich. Wir stellen im Folgenden die drei am häufigsten genutzten Wege vor:

Open-Access-Gold bezeichnet die Erstpublikation in einem reinen Open-Access-Medium. Die Publikation ist damit unmittelbar nach Erscheinen entgeltfrei weltweit zugänglich. Eine Übersicht qualitätsgeprüfter Zeitschriften finden Sie im Directory of Open Access Journals (DOAJ; Anbieterwebsite). Begutachtete Monografien können im Directory of Open Access Books (DOAB) oder in der OAPEN-Library nachgeschlagen werden. In der Regel wird vom Verlag für die Veröffentlichung von den Autoren eine Publikationsgebühr (APC) erhoben.

Der grüne Weg bezeichnet die Zweit- oder Parallelveröffentlichung eines bereits erschienen Werks in einem Open Access-Repositorium (z.B. der Digitalen Bibliothek Thüringen). Selbstarchivierung meint zudem die Bereitstellung von Werken auf der Webseite der Autorinnen und Autoren. Bei der Zweitveröffentlichung sind die Bestimmungen des Urheber- und Nutzungsrechts zu beachten. Teils müssen Embargofristen der Verlage eingehalten werden, bevor eine Zweitveröffentlichung erfolgen kann.

Beim hybriden Publizieren ermöglichen die Verlage eine Parallelveröffentlichung von einzelnen Artikeln und Monografien im Open-Access-Verfahren, die ansonsten ausschließlich in kostenpflichtigen Druckmedien erscheinen. Die Verlage verlangen hierfür in der Regel eine gesonderte Gebühr.

Die offene und rasche Verfügbarkeit von Publikationen via Open-Access ist ein wesentlicher Schlüssel zur Verbreitung und Sichtbarkeit Ihrer Forschungsergebnisse. Wichtig ist aber auch, dass Ihre Veröffentlichungen einerseits zitierfähig sind und bleiben und dass sie anderseits auch wirklich Ihnen und Ihrer Institution zugeordnet werden können. Beides wird mittels eindeutiger Identifikatoren wie z.B. DOI oder ORCID erreicht.

Creative-Commons-Lizenzen werden von Urheberinnen bzw. Urheber für ihren Forschungsoutput – Publikationen, Forschungsdaten etc. – vergeben, um der Öffentlichkeit bestimmte Nutzungsrechte einzuräumen. Die Lizenzen setzen sich aus diversen Elementen zusammen, die Inhalte freigeben bzw. bestimmte Einschränkungen der Nachnutzbarkeit treffen.

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena empfiehlt in ihrer Open-Access-Policy vorzugsweise die Vergabe einer CC BY- oder CC BY-SA-Lizenz.

Lizenz CC0 1.0

  • Bedeutung: public domain
  • Erklärung: Die Urheberin bzw. der Urheber verzichtet vollständig auf Rechte an ihrem bzw. seinem Werk. Die Freigabe der Inhalte wird in keiner Weise durch Lizenzbedingungen eingeschränkt.

Lizenz CC BY 4.0

  • Bedeutung: Attribution, Namensnennung
  • Erklärung: Erfordert die Namensnennung der Urheberin bzw. des Urhebers, der Quelle, des Rechteinhabers und der Lizenz

Lizenz CC BY-SA 4.0

  • Bedeutung: Share Alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen)
  • Erklärung: Erfordert eine Weitergabe von Bearbeitungen des Werkes unter gleichen Bedingungen (der gleichen Lizenz).

Lizenz CC BY-ND 4.0

  • Bedeutung: No Derivatives (keine Bearbeitungen)
  • Erklärung: Das Werk darf nicht kommerziell verwendet werden.

Lizenz CC BY-NC 4.0

  • Bedeutung: Non Commercial (nicht kommerziell)
  • Erklärung: Das Werk darf nicht bearbeitet werden. Als Bearbeitungen zählen Veränderungen, die das Werk in der Kernaussage stark genug verändern, sodass das neue Werk urheberrechtswürdig ist. Hierzu zählen unter anderem Übersetzungen.

Lizenz CC BY-NC-SA 4.0

  • Bedeutung: nicht kommerziell + Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Lizenz CC BY-NC-ND 4.0

  • Bedeutung: nicht kommerziell + keine Bearbeitungen

Persistent Identifier wie zum Beispiel der Digital Object Identifier (DOI) gewährleisten, dass digitale Publikationen und Forschungsdaten eindeutig und dauerhaft identifizierbar sind und somit in der wissenschaftlichen Kommunikation zitiert werden können. Weitere Informationen unter https://www.doi.org.

Die ThULB ist Mitglied im „DOI-Konsortium“ der Technischen Informationsbibliothek Hannover (TIB) und realisiert die Registrierung von digitalen Publikationen und Forschungsdaten, wenn die Ergebnisse in den Repositorien der ThULB publiziert werden.

ORCID ist ein international anerkannter Identifikator für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Über diese ID lassen sich Publikationen eindeutig mit einer Person verbinden. Das ist notwendig, da sich aufgrund von z.B. Namensgleichheit, -varianten oder -änderungen oft keine eindeutige Beziehung zwischen Autorinnen und Autoren und ihren wissenschaftlichen Publikationen herstellen lassen. Weitere Informationen unter https://orcid.org.

Warum ORCID?

  • Durch die Verwendung einer ORCID erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Forschungsleistungen, da Ihre in diversen Datenbanken nachgewiesenen Publikationen unter einer ID zentral gebündelt werden.
  • Sie können Ihre via ORCID erstellte Publikationsliste zentral pflegen und in diversen Systemen einbinden. ORCID ist zudem unabhängig, sodass Sie Ihre Publikationsliste bei beruflichen Veränderungen mitnehmen können.
  • Viele Verlage verlangen von ihren Autorinnen und Autoren bereits die Verwendung einer ORCID (ORCID Open Letter - Publishers).

Automatischer Datenaustausch via ORCID

Sie können Publikationen automatisch in Ihrem Profil ergänzen lassen, indem Sie z.B. Kooperationspartner als "Trusted Parties" festlegen. Diesen Status können Sie z.B. für CrossRef und DataCite vergeben, um Publikationen über die DOI (Digital Object Identifier) automatisch in Ihr Profil laden zu lassen. Auch in Datenbanken wie Web of Science (Researcher ID) und Scopus (Scopus Author ID) kann dieser Status eingeräumt werden, um den Datenaustausch zu automatisieren.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität Jena verfügt die ThULB über eine institutionelle Mitgliedschaft bei ORCID und ist Mitglied im ORCID DE-Konsortium. Sie können uns gerne zu einer "Trusted Party" benennen, und wir unterstützen Sie bei der Pflege Ihrer Publikationsliste via ORCID, indem wir automatisiert:

  • in unserer (im Aufbau befindlichen) Universitätsbibliographie verzeichnete Publikationen zukünftig in Ihr ORCID-Profil übertragen.
  • die Angabe Ihrer Zugehörigkeit zur Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie externe Autoren-IDs oder alternative Namensformen in Ihrem ORCID-Profil ergänzen.
  • Publikationsdaten aus Ihrem ORCID-Profil in unsere Universitätsbibliographie übernehmen, sobald diese in Betrieb ist.

Die Sichtbarkeit der eigenen Forschung sowie die Reputation des Forschungsstandortes Jena kann zudem durch eine korrekte Nennung der Affiliation verbessert werden. Als Hilfestellung hat die Friedrich-Schiller-Universität Jena eine Affiliationsrichtlinie erlassen.

1. Präambel

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena fördert den offenen Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung und befürwortet die Prinzipien des Open Access im Sinne der Berliner Erklärung. Im Verbund mit den anderen Thüringer Hochschulen setzt sie die Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich um und beteiligt sich aktiv an Open-Access-Initiativen. Sie verfolgt das Ziel, die Forschungsergebnisse ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter Beachtung der jeweils geltenden fachlichen Standards gut sichtbar, breit zugänglich und nachnutzbar zu machen. Sie unterstützt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Umsetzung von Open Access entsprechend den DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie den FAIR-Prinzipien für Forschungsdaten. Der Einsatz für den offenen Zugang zu den Forschungsergebnissen steht im Einklang mit der Wissenschafts- und Publikationsfreiheit. Die Universität legt großen Wert darauf, das Prinzip der freien Wahl des Publikationsweges unangetastet zu lassen: Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität Jena entscheiden selbst, wo und zu welchen Zugangsbedingungen sie ihre Forschungsergebnisse publizieren. Der Universität ist bewusst, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler je nach Fachdisziplin hier vielfältige und zum Teil neue Wege beschreiten.
 

2. Was ist Open Access?

Die Idee von Open Access ist es, wissenschaftliche Literatur und Daten uneingeschränkt und in der Nutzung kostenfrei über das World Wide Web zugänglich zu machen sowie Barrieren bei ihrer Nutzung abzubauen. Der uneingeschränkte Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung fördert deren Sichtbarkeit und Rezeption. Der „goldene Weg“ des Open-Access-Publizierens steht für die direkte, kostenfreie Verfügbarkeit von Publikationen und Daten in anerkannten und begutachteten Open-Access-Medien. Der „grüne Weg“ sieht die Möglichkeit der kostenfreien Zweitveröffentlichung im institutionellen Repositorium der Friedrich-Schiller-Universität Jena oder einem disziplinspezifischen Repositorium vor.
 

3. Empfehlungen und Grundsätze

Im Rahmen ihres Engagements für den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen ermutigt die Friedrich-Schiller-Universität Jena Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Ergebnisse ihrer Forschungen nach den Prinzipien des Open Access ohne Zugriffbeschränkungen digital zu publizieren. Der Senat verabschiedet die folgenden Grundsätze und Empfehlungen:

  • Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ermutigt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, von ihrem durch § 38 Abs. 4 UrhG gewährleisteten Recht auf Zweitveröffentlichung Gebrauch zu machen und ihre digitalen Publikationen zusätzlich in der Digitalen Bibliothek Thüringen (DBT), dem von der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) betriebenen institutionellen Repositorium, oder in einem anderen disziplin- bzw. fachspezifischen Repositorium zu veröffentlichen.
  • Für die Herausgabe eigener Open-Access-Zeitschriften, -Sammelbände, -Monographien und sonstiger Medien stellt die ThULB den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Zeitschriftenplattform journals@UrMEL sowie die Digitale Bibliothek Thüringen bereit.
  • Die ThULB ist die zentrale Anlaufstelle zur Förderung von Open Access an der Universität. Sie berät zu Fragen des Open-Access- und des Elektronischen Publizierens. Weiterhin bietet sie Unterstützung bei der Finanzierung von Open-Access-Publikationen und ist bestrebt, die Open-Access-Transformation an der Universität voranzutreiben, u.a. durch die vermehrte Integration von Open-Access-Lizenzmodellen.
  • Die Friedrich-Schiller-Universität Jena empfiehlt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, ihre Open-Access-Publikationen in der Hochschulbibliographie zu verzeichnen, um deren Sichtbarkeit zu optimieren und ein Monitoring zu gewährleisten.
  • Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ermutigt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sich beim Abschluss von Autor/innenverträgen stärker mit dem Thema Rechteeinräumung auseinanderzusetzen. Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte an Verlage ist häufig nicht notwendig und nachteilig für die Autorinnen und Autoren sowie die Weiter- und Nachnutzbarkeit der Publikation. Für Open-Access-Publikationen sollten lediglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden.
  • Die Friedrich-Schiller-Universität Jena empfiehlt, digitale Erstveröffentlichungen unter einer Creative Commons-Lizenz zu publizieren (vorzugsweise CC-BY oder CC-BY-SA). Damit geben Forschende als Urheber und Urheberinnen allen Interessierten die Möglichkeit, die eigenen Werke unter bestimmten Bedingungen weiterzunutzen und weiterzuentwickeln, ohne hierfür ausdrücklich um Erlaubnis fragen zu müssen. Die CC-BY-Lizenz erlaubt eine umfassende Nachnutzbarkeit durch Dritte, steigert hierdurch die Sichtbarkeit der an der Friedrich-Schiller-Universität Jena entstandenen Publikationen und stellt dabei gleichzeitig die Zitierung des Urhebers sicher.
  • Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ermutigt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sich bei qualitätsgesicherten Open-Access-Publikationsorganen in Herausgabe-, Redaktions- und Gutachterfunktionen zu engagieren.
  • Sie unterstützt die Verarbeitung von Forschungsdaten gemäß den FAIR-Prinzipien und fördert die freie Zugänglichkeit von Forschungsdaten. Der Umgang mit Forschungsdaten und deren Publikation werden von der Kontaktstelle Forschungsdatenmanagement koordiniert. Die Kontaktstelle arbeitet eng mit dem Universitätsrechenzentrum und der ThULB zusammen.
  • Die Friedrich-Schiller-Universität Jena empfiehlt zur Autor/innenidentifikation ausdrücklich die Verwendung des Identifikators der „Open Researcher Contributor Initiative“ (ORCID). Dieser gewährleistet eine eindeutige Zuordnung zu Publikationen und Forschungsdaten. Weiter fordert sie Universitätsmitglieder und -angehörige dazu auf, ihre Zugehörigkeit zur Universität in Forschungspublikationen gemäß der Affiliationsrichtlinie der Friedrich-Schiller-Universität Jena kenntlich zu machen.
  • Die ThULB unterstützt den freien Zugang zu digitalisierten Quellen der kulturellen Überlieferung (Open Digitisation Policy). Für den weltweit freien Zugang zu digitalisierten Kulturgütern aus Thüringer Archiven, Bibliotheken, Museen und weiteren Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen steht das digitale Kultur- und Wissensportal Thüringens kulthura zur Verfügung.
     

ThULB Jena, 26.01.2022

Was ist Predatory Publishing?

Predatory Publishing bezeichnet das Geschäftsmodell vermeintlicher wissenschaftlicher Verlage bzw. Online-Fachzeitschriften, welche unter dem Label "Open Access" die Veröffentlichung wissenschaftlicher Aufsätze gegen eine Publikationsgebühr anbieten. Eine wissenschaftsgeleitete inhaltliche und unabhängige Qualitätsprüfung (Peer Review) der eingereichten Arbeiten sowie eine professionelle redaktionelle Bearbeitung der Artikel - Prozesse und Dienstleistungen, die in renommierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften zu den Standards der wissenschaftlichen Qualitätssicherung gehören - finden nicht statt.

Während sich bei manchen dieser Anbieter die zweifelhaften Absichten unmittelbar erkennen lassen, da zum Beispiel Einladungsschreiben und Webseiten zahlreiche orthographische und grammatikalische Fehler aufweisen, ist bei anderen Zeitschriften oder Verlagen eine umfangreichere Überprüfung erforderlich, um die zweifelhaften Praktiken zu erkennen. Zahlreiche Predatory-Zeitschriften passen ihre Website und/oder Namensgebung und die grafische Gestaltung an das äußere Erscheinungsbild und den Titel renommierter Fachjournale an, um damit wissenschaftliche Qualität vorzutäuschen. Gelegentlich werden auch die Namen renommierter Wissenschaftler*innen als Herausgeber aufgeführt, ohne dass die Personen darüber informiert sind.

Vorsichtsmaßnahmen

Insbesondere bei weniger bekannten Zeitschriften und/oder Verlagen ist vor der Beitragseinreichung eine genaue und kritische Prüfung dringend anzuraten.

In der Vergangenheit wurden mehrfach Blacklistings als Auflistungen von Predatory Journals erstellt. Die bekanntesten Zusammenstellungen waren die Beall's List, die 2017 eingestellt wurde, weil diese in der Scientific Community selbst durchaus umstritten war, sowie die von Cabell's International erstellte Übersicht. Diesen Listen ist gemein, dass keine transparenten Kriterien für die Bewertung von Verlagen und Zeitschriften angesetzt werden sowie keine regelmäßigen Aktualisierungen der Listen erfolgen.

Einen guten Einstieg bietet das Directory of Open Access Journals (DOAJ), in dem qualitätsgesicherte Open-Access-Zeitschriften verzeichnet sind. Vor der konkreten Beitragseinreichung empfehlen sich folgende Prüfschritte, welche sich an den Hinweisen der Bibliothek der Universität Maastricht orientieren:

  • Ist die ISSN der Zeitschrift korrekt?
  • Wird die Zeitschrift von anerkannten Datenbanken ausgewertet?
  • Ist der Verlag Mitglied von "Open Access Scholarly Publishers Association" (OASPA)“ oder des "Committee on Publication Ethics" (COPE)
  • Ist die Zeitschrift im "Journal Citation Reports" oder in anderen etablierten Metriken ausgewertet?
  • Wie ist der Status des Herausgebers? Taucht dieser ggf. in mehreren fachlich nicht zusammengehörigen Zeitschriften auf etc.?
  • Ist die Internetpräsenz/Plattform des Anbieters stimmig oder enthält sie Fehler, Standardfloskeln etc.?
  • Werden nicht realistische Angaben oder Versprechungen in Hinblick auf den zeitlichen Ablauf des Peer Review gemacht?
  • Sind die vertraglichen Vereinbarungen seriös? Bei der Publikation in Open-Access-Zeitschriften sollten die Autor*innen ihr Nutzungsrecht behalten, Artikelgebühren erst nach Akzeptanz oder Publikation bezahlen und auf der Webseite klare Angaben zur Höhe der Kosten finden.

Auch die Checkliste von Think!Check!Submit! bietet hilfreiche Anregungen, um sich vor dem Einreichen eines Artikels einen Eindruck von der Seriosität eines Journals zu verschaffen. Siehe auch die FAQs der DFG zu Predatory Journals.

Konferenzen

Vor allem Nachwuchswissenschaftler*innen erhalten nach öffentlich beworbenen Fachkonferenzen, auf denen sie einen Vortrag gehalten haben, oft Angebote von Verlagen zur Veröffentlichung des verschriftlichten Vortrags in einer angeblichen Fachzeitschrift/Konferenzreihe. Auch hier gilt es, entsprechende Angebote stets kritisch zu prüfen.

Eine weitere Form sind so genannte Scheinkonferenzen von Anbietern, die massiv um Einreichung von Beiträgen für angebliche internationale Konferenzen werben und von Referent*innen ungewöhnlich hohe Teilnahmegebühren verlangen. Nach Eingang der Teilnahmegebühr werden die Wissenschaftler*innen dann häufig kurzfristig informiert, dass die Konferenz nur virtuell oder in deutlich reduziertem Umfang stattfindet. Die eingereichten Beiträge werden anschließend häufig ohne weitere Bearbeitung veröffentlicht. Bereits bezahlte Gebühren werden in der Regel nicht erstattet.

Sind Open-Access-Zeitschriften grundsätzlich problematisch?

Teilweise wird Predatory Publishing von Kritikern als Argument gegen das Open-Access-Publizieren angeführt. Hier muss jedoch klar differenziert werden: Das Gros der am Markt agierenden Open-Access-Zeitschriften entspricht den etablierten strengen wissenschaftlichen Standards und setzt Peer-Review-Verfahren ein. Predatory-Zeitschriften und -Verlage stellen gleichsam "schwarze Schafe" im wissenschaftlichen (Open-Access)-Publikationswesen dar.

Article Processing Charges (APC)
APC bezeichnet die Publikationsgebühr, die ein Verlag für die Veröffentlichung eines Open-Access-Zeitschriftenbeitrags erhebt.


Author Accepted Manuscript
Author Accepted Manuscript bezeichnet die akzeptierte Manuskriptversion eines Artikels, die begutachtet, aber noch nicht gesetzt und redaktionell bearbeitet wurde.


Book Processing Charges (BPC)
BPC bezeichnet die Publikationsgebühr, die ein Verlag für die Veröffentlichung einer Open-Access-Monographie erhebt.


Creative Commons (CC)
CC-Lizenzen werden vergeben, um Nutzungsrechte von Open-Access-Publikationen festzulegen. Sie setzen sich aus kombinierbaren Elementen zusammen.


Corresponding authorship
Die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor (corresponding author) ist Hauptansprechperson für eine Publikation, meist einen Zeitschriftenartikel, gegenüber dem Verlag und der Leserschaft.


DEAL
Projekt DEAL setzt sich für den Abschluss deutschlandweiter Verträge zum Publizieren in großen Wissenschaftsverlagen (Wiley, Springer Nature, Elsevier) ein. Wichtigste Eckpunkte der Verträge sind der lesende Zugriff auf die gesamten Zeitschriftenportfolien der Verlage, die Möglichkeit der Open-Access-Stellung von Publikationen affiliierter korrespondierender Autorinnen bzw. Autoren, sowie eine Bepreisung basierend auf dem Publikationsaufkommen der einzelnen Einrichtungen.


Diamond-Open-Access
Diamond- bzw. Platinum-Open-Access bezeichnet Publikationen in reinen Open-Access-Zeitschriften, die keine Publikationsgebühren erheben.


Directory of Open Access Journals (DOAJ)
Das DOAJ ist ein Verzeichnis qualitätsgeprüfter Open-Access-Zeitschriften und zugehöriger Artikel.


Digital Object Identifier (DOI)
Eine DOI ist eine dauerhafte Kennung, die eine Publikation oder ein Objekt eindeutig referenzierbar und zitierbar ausweist.


Embargofrist
Als Embargofrist wird der Zeitraum bezeichnet, nach dem Verlage Autorinnen bzw. Autoren das Recht einräumen, den Volltext ihrer Publikation als Zeitveröffentlichung auf einem Repositorium verfügbar zu machen.


Gemeinsamen Normdatei (GND)
In der GND werden Entitäten, u.a. Personen und Körperschaften, kooperativ durch Bibliotheken repräsentiert und beschrieben. GND IDs werden insbesondere in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften als eindeutige Autorinnen- bzw. Autorenenidentifikatoren genutzt.


Gold-Open-Access
Gold-Open-Access bzw. Goldener Weg bezeichnet die Publikation eines Artikels in einer reinen Open-Access-Zeitschrift.


Green-Open-Access
Green-Open-Access bzw. Grüner Weg bezeichnet die Zweitveröffentlichung eines in einer Subskriptionszeitschrift erschienen Artikels auf einem Open-Access-Repositorium.


Hybrid-Journal
Als Hybrid-Journals werden Subskriptionszeitschriften bezeichnet, die eine Veröffentlichung einzelner Artikel in hybridem Open Access gegen Bezahlung einer Publikationsgebühr ermöglichen. Im Unterschied zu genuinen Open-Access-Zeitschriften sind nicht alle Artikel dieser hybriden Zeitschriften ohne Paywalls (Bezahlschranken) zugänglich.


Open Access
Open Access bezeichnet den freien Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen. Wissenschaftliche Publikationen sollen demnach digital, kostenfrei und öffentlich über das Internet zugänglich sein sowie in der Regel ohne technische und rechtliche Barrieren gelesen, kopiert, verteilt, gedruckt und durchsucht sowie anderweitig nachgenutzt werden können.


Open Researcher & Contributor ID (ORCID)
ORCID bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen eindeutigen Identifikator zur Verknüpfung ihrer Person mit den eigenen Forschungsergebnissen und -aktivitäten.


Persistent Identifier (PID)
Ein PID, dient der eindeutigen und dauerhaften Referenzierung von Publikationen und Objekten sowie ihrer Zuordnung zu Personen und Institutionen.


Publikationsfonds
Über Open-Access-Publikationsfonds unterstützen wissenschaftliche Einrichtungen ihre korrespondierenden Autorinnen bzw. Autoren bei der Finanzierung von Open-Access-Publikationsgebühren.


Repositorium
Ein Repositorium ist ein an Universitäten oder Forschungseinrichtungen betriebener Dokumentenserver zur Veröffentlichung und Archivierung elektronischer Publikationen und wissenschaftlicher Objekte, die weltweit offen und langfristig zugänglich gemacht werden. Unterschieden werden institutionelle Repositorien (z.B. die Digitale Bibliothek Thüringen) sowie disziplinäre Repositorien für bestimmte Fachgebiete.


Subskription
Im Rahmen des Subskriptionsmodells finanzieren Bibliotheken oder andere Einrichtungen über Abonnements den Zugriff auf regelmäßig erscheinende Ressourcen, z.B. Zeitschriften.


Transformationsvertrag
Transformationsverträge (transformative agreements) sind für den Übergang vom Subskriptions- zu einem rein publikationsbasierten Open-Access-Modell abgeschlossene Verlagsvereinbarungen, die an Bibliotheken und anderen Einrichtungen sowohl den lesenden Zugriff auf ein Zeitschriftenportfolio als auch Publikationsgebühren in hybridem Open Access abdecken.


Version of Record
Version of Record oder Verlagsversion bezeichnet die begutachtete und gesetzte Fassung eines Artikels.


Zweitveröffentlichung
Im Rahmen einer Zweitveröffentlichung werden Werke zeitgleich oder zeitversetzt zur Erstveröffentlichung auf Open-Access-Repositorien publiziert, um einen dauerhaften offenen Zugriff auf die Materialien zu ermöglichen. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen (Zweitveröffentlichungsrecht) und Vorgaben der Verlage (Embargofristen) zu beachten.

Open-Access

Im Rahmen der Fördermaßnahme zum Open-Access-Publizieren können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Jena über die ThULB Fördermittel für Publikationen in Open-Access-Zeitschriften in Anspruch nehmen. Der Fonds ist Teil des DFG-Förderprogramms "Open-Access-Publikationskosten" und steht von 2023 bis 2025 zur Verfügung. Darüber hinaus stellt der Freistaat Thüringen den Thüringer Hochschulen im Rahmen der Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich in den Jahren 2021-2025 Mittel zur Förderung von Open Access bereit.

Hier Förderung anfragen (Bitte beachten: Zugang zum Ticketsystem erhalten Sie mit Ihrem URZ-Login bzw. als Nicht-Universitätsangehörige nach einmaliger Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse. Details dazu finden Sie unter Service-Desk-Login für FSU-externe E-Mail-Adressen.)

Die Kostenübernahme für Open-Access-Artikel durch die ThULB ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Affiliation: Sie sind Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Universität Jena bzw. des Universitätsklinikums Jena und gegenüber dem Verlag als korrespondierende Autorin bzw. korrespondierender Autor für die Bezahlung der Publikationsgebühr verantwortlich. Geben Sie bei Einreichung und im Manuskript selbst entsprechend der Affiliationsrichtlinie der Friedrich-Schiller-Universität Jena Ihre Einrichtung an und nutzen Sie die offizielle E-Mail-Adresse Ihrer Einrichtung. Dies ermöglicht eine korrekte Zuordnung zur Einrichtung und ist Voraussetzung für die Förderung. Sollten Sie mit multiplen Einrichtungen affiliiert sein, geben Sie bitte die Einrichtung an, an der die Publikation hauptsächlich entstanden ist.
  • wissenschaftlicher Nachwuchs: Die Förderung richtet sich insbesondere an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaflter, denen keine Drittmittel aus Forschungsprojekten zur Verfügung stehen. Hierzu zählen Doktorandinnen und Doktoranden (Promotionsstudierende) und Postdocs (wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach der Promotion befristet an der Universität beschäftigt sind).
  • Open-Access-Artikel: Ihr Beitrag erscheint als reiner Open-Access-Artikel in einer Zeitschrift. Die Publikation oder das Publikationsmedium, in dem der Beitrag veröffentlicht wird, sind unmittelbar nach dem Erscheinen entgeltfrei weltweit zugänglich. Eine Übersicht qualitätsgeprüfter Zeitschriften finden Sie im Directory of Open Access Journals (DOAJ). Die Open-Access-Freischaltung einzelner Artikel in ansonsten subskriptionspflichtigen Zeitschriften (hybrides Open Access) ist über den Publikationsfonds nicht finanzierbar. Informationen zu Vereinbarungen im Rahmen von hybridem Open Access finden Sie unter Verlagsvereinbarungen.
  • Open-Access-Bücher: Ihre Monographie ist aus einem DFG-Projekt hervorgegangen. Es können auch Sammelbände finanziert werden, sofern keine andere Finanzierung für die Publikation vorgesehen ist (z.B. über Konferenzgebühren oder Mitgliedschaftsgebühren) und der bzw. die Herausgebende mit der Universität Jena affiliiert ist. Einzelne Sammelwerksbeiträge sind nicht förderfähig. Im Falle der Beantragung von Mitteln für Open-Access-Bücher müssen die Servicedienstleistungen, die mit der Zahlung von Gebühren verbunden sind, vom Verlag transparent dargestellt werden. Die Einhaltung der von der AG Universitätsverlage definierten Qualitätsstandards für Open-Access-Monographien ist verbindlich.
  • Peer Review: Das Publikationsmedium, in dem der Beitrag veröffentlicht wird, verfügt über ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren (in der Regel Peer Review).
  • Finanzierung: Die Förderung von Publikationskosten erfolgt bis zu einer Höhe von 2.000 Euro inkl. MwSt. (d.h. 1.680 Euro netto). Dies gilt auch für Rechnungen aus dem Ausland, die nur den Nettobetrag enthalten dürfen (d.h. ohne Mehrwertsteuer bzw. VAT). Eine anteilige Kostenübernahme bei höheren Publikationsgebühren ist möglich. Zusätzliche Gebühren für die Einreichung, Grafiken oder Überlängen (Submission Charges, Color Charges, Page Charges) werden nicht übernommen. Halten Sie zur Rechnungsadressierung und -abwicklung vor Kontaktaufnahme mit dem Verlag gerne Rücksprache mit uns.
  • Drittmittel: Soweit im Rahmen von Forschungsprojekten Publikationsmittel zur Verfügung stehen, müssen diese sachgemäß verwendet werden, um Doppelförderungen zu vermeiden. Auch sonstige verfügbare Drittmittel sollten prioritär genutzt werden.
  • Funding Acknowledgement: Jede geförderte Publikation soll einen Hinweis auf die Förderung enthalten. Wir bitten Sie daher, folgenden Textbaustein in Ihre Publikation aufzunehmen: "We acknowledge support by the German Research Foundation Projekt-Nr. 512648189 and the Open Access Publication Fund of the Thueringer Universitaets- und Landesbibliothek Jena."
  • Zweitveröffentlichung: Um die Langzeitverfügbarkeit zu gewährleisten, wird Ihre Publikation zusätzlich zur Veröffentlichung auf der Plattform des Anbieters als Zweitveröffentlichung in die Digitale Bibliothek Thüringen aufgenommen.
  • CC-Lizenzen: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern steht die Wahl einer Lizenz für die Publikation frei. Die Universität Jena empfiehlt in ihrer Open-Access-Policy die Publikation digitaler Erstveröffentlichungen unter einer Creative Commons-Lizenz (vorzugsweise CC-BY oder CC-BY-SA). Weitere Informationen haben wir auf unserer Webseite unter CC-Lizenzen für Sie zusammengestellt. Bei urheberrechtlichen Fragen zu Open Access können Sie sich für eine Beratung auch gerne direkt an uns wenden.
  • ORCID: Antragstellende sollten über eine ORCID verfügen und diese in ihrer Publikation angeben.

Bitte prüfen Sie, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und fragen bei uns nach Annahme Ihres Artikels durch den Verlag eine Förderung an. Wir informieren Sie zeitnah, ob die Kosten für Ihren Artikel übernommen werden können.

Bitte erstellen Sie die Rechnung auf der Verlagsplattform mit folgenden Angaben und lassen uns die Rechnung als PDF zukommen: 

  • Rechnungsadressat für Beschäftige der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie des Universitätsklinikums Jena: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Leutragraben 1, 07743 Jena, PSP S-92-00100-00-21020000
  • Rechnungssteller (Verlag)
  • Rechnungsgegenstand (Artikel)
  • Publikationsorgan (Zeitschriftentitel)
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Rechnungs- oder Bestellnummer
  • Bei Rechnungen aus dem Ausland (EU-Ausland und Drittländer): Nettorechnung unter Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT) der Universität Jena (DE 150546536) sowie der UID/VAT des Verlags.

Woher stammen die Mittel für den Publikationsfonds?

Der Fonds steht im Rahmen des DFG-Förderprogramms "Open-Access-Publikationskosten" zur Verfügung. Zudem stellt der Freistaat Thüringen den Thüringer Hochschulen im Rahmen der Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich Mittel zur Förderung von Open Access bereit.


Es stehen keine Publikationsmittel zur Verfügung, und ich kann daher nur Open Access veröffentlichen, wenn die Kosten durch den Fonds übernommen werden. Kann ich vor der Einreichung des Artikels eine Garantie auf Kostenübernahme bekommen?

Da die finanzielle Ausstattung des Fonds begrenzt ist, gibt es keine Garantie für eine Kostenübernahme. Auch eine Reservierung von Mitteln ist nicht möglich.


Kann ich erfragen, ob noch ausreichend Mittel zur Publikationsförderung zur Verfügung stehen?

Falls es notwendig ist, können Sie nach Annahme Ihres Artikels zur Publikation, aber vor Veröffentlichung per E-Mail erfragen, ob noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.


Ich habe bereits im vergangenen Jahr eine Rechnung für einen angenommenen Open-Access-Artikel erhalten, diese aber noch nicht beglichen. Kann ich den Fonds in Anspruch nehmen?

Entscheidend für eine mögliche Kostenübernahme ist das Rechnungsdatum. Die Kostenübernahme ist nur für Rechnungen aus dem aktuellen Kalenderjahr möglich.


Wer zählt als Nachwuchswissenschaftlerin bzw. -wissenschaftler?

Als Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftler zählen Doktorandinnen und Doktoranden (Promotionsstudierende) und Postdocs (wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach der Promotion befristet an der Universität beschäftigt sind).

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie des Universitätsklinikums können bei diversen Anbietern durch die mit der ThULB geschlossenen Vereinbarungen auf Open-Access-Regelungen zurückgreifen. Diese umfassen u.a. autorenseitig kostenfreies Publizieren von Forschungsartikeln, Rabattierungen auf Publikationsgebühren (APC) sowie Zweitveröffentlichungsrechte. Ausführliche Erläuterungen der einzelnen Open-Access-Regelungen, von denen korrespondierende Autorinnen und Autoren der Universität Jena profitieren können, finden Sie in den Übersichten:

Erstveröffentlichung

Zweitveröffentlichung

Projekt DEAL setzt sich für den Abschluss deutschlandweiter Verträge zum Publizieren in großen Wissenschaftsverlagen (Wiley, Springer Nature, Elsevier) ein. Mit den Verlagen wurden für eine mehrjährige Laufzeit Vereinbarungen erzielt: Wiley (2019-2028), Springer Nature (2020-2028) und Elsevier (2024-2028). Die ThULB partizipiert an den DEAL-Verträgen. Wichtigste Eckpunkte der Verträge sind der lesende Zugriff auf die gesamten Zeitschriftenportfolien der Verlage, die Möglichkeit der Open-Access-Stellung von Publikationen affiliierter, korrespondierender Autorinnen und Autoren sowie eine Bepreisung basierend auf dem quantitativen Publikationsaufkommen der einzelnen Einrichtungen.

Deal Fact Sheet

Wiley: Informationen & Workflow für Autor*innen

SpringerNature: Informationen & Workflow für Autor*innen

Elsevier: Informationen & Workflow für Autor*innen

Benutzerinnen und Benutzer der ThULB erhalten lesenden Zugriff auf das gesamte Zeitschriftenportfolio der beiden Verlage:

  • Wiley: mehr als 1.600 Journals (Zeitschriftenliste)
  • Springer Nature: mehr als 1.900 Journals (inkl. Titel von Springer Medical, Palgrave, Adis und Macmillan Academic) (Zeitschriftenliste). Im Vertrag nicht enthalten sind Nature-Zeitschriften, Magazine (z.B. Scientific American, Spektrum der Wissenschaft) sowie technische Fachzeitschriften (z.B. ATZ, MTZ).
  • Elsevier: mehr als 2.500 Journals, Zugriff auf Inhalte bis 2022 über Nationallizenz oder Archivkauf (vorbehaltlich einer Förderung durch die DFG), Zugriff auf Inhalte ab 2023 über DEAL-Vertrag (Zeitschriftenliste)

Korrespondierende Autorinnen und Autoren der Friedrich-Schiller-Universität Jena inkl. des Universitätsklinikums Jena können in allen Wiley-, Springer Nature- und Elsevier-Zeitschriften ohne autorenseitige Kosten für die Open-Access-Komponente publizieren. Artikel in den rund 70 Springer Nature Facharztzeitschriften werden im Rahmen von DEAL nur Open Access publiziert, wenn sie nicht angefordert und aktiv redaktionell betreut wurden. In den Verträgen sind folgende Artikeltypen abgedeckt:

  • Wiley: „Primary Research Article“ oder “Review Article”
  • Springer Nature: Research Article (=Original Paper, Review Paper, Brief Communication). In Hybrid Open Access können ebenfalls Non-Research Article (= Editorial Notes, Book Reviews, Letters, Reports) ohne Artikelgebühr publiziert werden.
  • Elsevier: Full Length Article, Review Article, Case Report, Data in Brief, Microarticle, Original Software Publication, Protocol, Replication Study, Short Communication, Short Survey, Video Article

Beim Publizieren in genuinen Open-Access-Zeitschriften der Verlage (u.a. Springer-Open- und BMC-Zeitschriften) erhalten Universitätsangehörige 20 % Rabatt auf die anfallenden APC (Ausnahmen: Nature Communications, Scientific Reports: kein Rabatt; Cell Press und The Lancet: 15 %).

Autorinnen und Autoren behalten ihre Rechte, alle Artikel stehen unter der Lizenz CC-BY bzw. bei Elsevier und Springer Nature zu einem kleinen Teil unter der Lizenz CC-BY-NC.

Geben Sie bei Einreichung und im Manuskript immer Ihre berechtigte Einrichtung an und nutzen Sie die offizielle E-Mail-Adresse Ihrer Einrichtung. Wenn Sie mehreren berechtigten Einrichtungen angehören, müssen Sie sich bei der Einreichung für eine Einrichtung entscheiden, welche dann die Kosten übernimmt. Auf dem Manuskript können mehrere Einrichtungen angegeben sein.

Zahlreiche nationale und internationale Forschungsförderer und Drittmittelgeber verlangen in ihren Förderrichtlinien, die Ergebnisse der von ihnen geförderten Projekte der Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen. Das Servicezentrum Forschung und Transfer (SFT) bietet allen Angehörigen der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur Durchführung wissenschaftlicher Aktivitäten ein breites Unterstützungsangebot und berät Forschende unter anderem im Rahmen der Drittmittelakquise.

Im Folgenden haben wir eine Übersicht der Vorgaben großer Forschungsförderer zusammengestellt:

Die DFG sieht in ihren Richtlinien keine Pflicht, aber eine Aufforderung zur Veröffentlichung von in geförderten Projekten entstandenen Forschungsergebnissen im Open Access vor.

  • Beiträge können entweder direkt in qualitätsgesicherten Open-Access-Zeitschriften oder auf Open-Access-Repositorien publiziert werden oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Embargofrist in fachspezifische oder institutionelle Repositorien (z.B. die Digitale Bibliothek Thüringen) eingestellt werden.
  • An DFG-geförderten Projekten beteiligte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten sich in Verlagsverträgen möglichst ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht ihrer Forschungsergebnisse vorbehalten.
  • Veröffentlichungen müssen einen Hinweis auf die DFG-Förderung enthalten.
  • Die DFG bittet Bewilligungsempfängerinnen und -empfänger, einen für die Publikation vorgesehen wissenschaftlichen Ergebnisteil des Abschlussberichts in einem geeigneten Repositorium zugänglich zu machen. Für die Veröffentlichung steht an der Uni Jena als institutionelles Repositorium die Digitale Bibliothek Thüringen zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:

Das BMBF hat Open Access in seiner Open-Access-Strategie als Standard zur Projektförderung festgelegt.

  • BMBF-geförderte Forschungsergebnisse sollen entweder direkt in qualitätsgesicherten Open-Access-Zeitschriften publiziert werden oder nach Ablauf einer Embargofrist in ein disziplinspezifisches oder institutionelles Repositorium (z.B. die Digitale Bibliothek Thüringen) eingestellt werden.
  • Bei der Veröffentlichung von in BMBF-geförderten Projekten entstandenen Monographien wird Open Access besonders begrüßt.
  • Kosten, die im Rahmen eines BMBF-Projektes für Publikationen in Open-Access-Zeitschriften anfallen, können mit den Projektmitteln als projektassoziierte, indirekte Kosten beantragt werden.

Weitere Informationen unter:

BMBF-Strategie

Im Rahmen von Horizon Europe wird eine Veröffentlichung von Forschungsergebnissen im Open Access verpflichtend vorgeschrieben.

  • Für alle Peer-reviewed-Publikationen im Rahmen von Horizon Europe-Projekten, ist eine sofortige Open-Access-Veröffentlichung in einem Repositorium verpflichtend. Dies gilt auch für Monographien.
  • Die Vergabe einer CC-BY-Lizenz ist verpflichtend. Für Monographien sind auch CC- BY-NC und CC-BY-ND zulässig.
  • Zur Umsetzung dieser Vorgaben müssen Autorinnen und Autoren sich in Verlagsverträgen ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht ihrer Forschungsergebnisse vorbehalten.
  • Publikationsgebühren, die für Veröffentlichungen in genuinen Open-Access-Zeitschriften anfallen, werden erstattet und sollten bereits bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Kosten für hybrides Open Access werden nicht erstattet.

Weitere Informationen unter:

European Commission, AGA - Annotated Model Grant Agreement

Über folgende Services sind die Policies weiterer Forschungsförderer recherchierbar:

  • Sherpa Juliet: Datenbank der Open-Access-Richtlinien und Vorgaben zur Datenarchivierung von Forschungsförderern
  • Roarmap: Datenbank der Open-Access-Mandate und -Richtlinien von Universitäten, Forschungseinrichtungen und Forschungsförderern

Elektronisches Publizieren

Die ThULB bietet vielfältige Services für das digitale Publizieren wissenschaftlicher Beiträge an. Dazu zählen neben Hochschulschriften (z.B. Dissertationen und Habilitationen) auch Monographien, Artikel und Aufsätze, Zweitveröffentlichungen, Tagungsbeiträge, Sammelwerke, Research Papers, Lehrmaterialien sowie audiovisuelle Medien. Die digitalen Publikationen werden von der ThULB dauerhaft gespeichert, erschlossen und zugänglich gemacht. Die Metadaten zu den digitalen Dokumenten werden in der „ThULB-Suche“ nachgewiesen und sind eindeutig via DOI und ggf. Ihrem persönlichen Identifikator (z.B. ORCID) identifizierbar.

Digitale Bibliothek Thüringen (DBT)

Als institutionelles Repositorium steht die Digitale Bibliothek Thüringen zur Verfügung. Hier können Hochschulschriften wie Dissertationen und Habilitationen sowie akademische Qualifikationsarbeiten von Forschenden der Friedrich-Schiller-Universität Jena im elektronischen Volltext publiziert werden. Die Publikationen sind via DOI eindeutig identifizierbar und entsprechen damit den wissenschaftlichen Standards der Zitierfähigkeit. Zahlreiche Anbieter und Verlage gestatten es den Autorinnen und Autoren zudem, bereits publizierte Artikel unter Beachtung des Urheberrechts ein weiteres Mal in einem institutionellen Repositorium zu veröffentlichen (Open-Access-Green). Die ThULB stellt hierfür Workflows für die automatisierte Übernahme von Publikationen in das Repositorium bereit.

Publikationsplattform Journals@UrMEL

Für die Herausgabe und digitale Veröffentlichung von Zeitschriften und Periodika steht an der ThULB die Publikationsplattform Journals@UrMEL zur Verfügung. Journals@UrMEL bietet Zugang zu einer Vielzahl retrodigitalisierter und genuiner Open-Access-Journals. Forschende haben im Rahmen von Journals@UrMEL die Möglichkeit, eigene elektronische Zeitschriften zu publizieren.

Angehörige der Friedrich-Schiller-Universität Jena können Dissertationen, Habilitationen, Bachelor- und Masterarbeiten, sowie sonstige Abschlussarbeiten elektronisch und frei zugänglich in der Digitalen Bibliothek Thüringen (DBT) publizieren. Die elektronischen Publikationen sind weltweit frei zugänglich und werden dauerhaft gespeichert.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

Die Regelungen zur Veröffentlichung einer Dissertation sind in der jeweiligen Promotionsordnung Ihrer Fakultät festgelegt. Die Pflichtexemplare Ihrer Dissertation nimmt die ThULB entgegen. Alle Möglichkeiten der Abgabe Ihrer Dissertation in der Bibliothek und weitere Informationen können Sie der Checkliste (EN-Version) entnehmen.

Die Regelungen zur Veröffentlichung einer Habilitationsschrift sind in der Habilitationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena festgelegt. Die Pflichtexemplare Ihrer Habilitation nimmt die ThULB entgegen. Alle Möglichkeiten der Abgabe Ihrer Habilitation in der Bibliothek und weitere Informationen können Sie der Checkliste (EN-Version) entnehmen.

Für die Online-Veröffentlichung Ihrer an der Friedrich-Schiller-Universität Jena angefertigten Abschlussarbeit in der Digitalen Bibliothek Thüringen (DBT) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bewertung mit "sehr gut" oder "gut"
  • Einverständniserklärung durch die Absolventen und die akademischen Gutachterinnen/Gutachter

Wenn die Vorgaben erfüllt sind, können Sie Ihre Abschlussarbeit auf die Server der ThULB hochladen. Die Bibliothek prüft das Dokument, versieht es mit bibliographischen Daten und nimmt die Veröffentlichung in der Digitalen Bibliothek Thüringen vor. Gedruckte Abschlussarbeiten werden durch die ThULB nicht gesammelt.

Im wissenschaftlichen Forschungsprozess entstehende Forschungsdaten können abhängig von der Disziplin in unterschiedlichster Form vorliegen: als quantitative Messdaten, statistische Auswertungen, Umfrageergebnisse, qualitative Daten aus Interviews, Audio- und Videodateien, Software etc.

Das Forschungsdatenmanagement umfasst alle Schritte im Lebenszyklus von Forschungsdaten: von der Planung des Projekts über die Erhebung der Daten, die Speicherung und Dokumentation bis hin zur Aufbereitung, Analyse und letztlich Veröffentlichung sowie Archivierung und Nachnutzung der Daten im Nachgang des Projekts. Durch effektives Forschungsdatenmanagement erfolgt eine Organisation und Dokumentation der Daten, sodass diese für wissenschaftliche Projekte langfristig nachnutzbar sind und eine Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen sichergestellt wird. Einige Drittmittelgeber fordern daher bereits im Rahmen von Projektanträgen die Erstellung eines Datenmanagementplans (DMP)

FAIRe Daten

Im Sinne des Open Science Gedankens kommen auch für Forschungsdaten die FAIR-Prinzipien zum Tragen. Diese fordern, dass Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar (findable, accesible, interoperable, reusable) vorliegen sollten. Ziel ist, Daten für Menschen und Maschinen möglichst optimal aufzubereiten und zugänglich zu machen, um die Wiederverwendbarkeit von Datenbeständen zu verbessern.

Weitere Informationen unter https://www.forschungsdaten.info/

Das Kompetenzzentrum Digitale Forschung ist erster Anlaufpunkt für Forschende der Friedrich-Schiller-Universität für alle Anliegen und Fragen rund um die Themen Software und Forschungsdaten. Auf Landesebene übernimmt das Thüringer Kompetenznetzwerk Forschungsdatenmanagement (TKFDM) diese Aufgabe.

Support über das Service Desk Portal*

* Dieses Ticketsystem ermöglicht eine einfache und schnelle Kommunikation zur Klärung Ihrer Fragen und Anliegen. Sie können den aktuellen Stand Ihrer Anfrage jederzeit einsehen und werden zudem per E-Mail über Aktualisierungen informiert. Zugang erhalten Sie mit Ihrem URZ-Login bzw. als Nicht-Universitätsangehörige nach einmaliger Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse. Details dazu finden Sie unter Service-Desk-Login für FSU-externe E-Mail-Adressen.