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Bücherwagen

Im Bibliothekshauptgebäude mit Teilbibliothek Geisteswissenschaften stehen Ihnen auf den Ebenen 1 - 4 abschließbare Bücherwagen zur Verfügung. Diese können Sie nutzen, um persönliche Gegenstände oder entliehene Medien für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen aufzubewahren.

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinen und Mitarbeiter der Informationstheke auf der Ebene 3. Mit der Nutzung eines Bücherwagens erkennen Sie die "Regelung für die Nutzung von Bücherwagen, verschließbaren Fächern u.ä. in der ThULB" an.

Regelung für die Nutzung von Bücherwagen, verschließbaren Fächern u. ä. in der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena

Für Benutzerinnen / Benutzer der ThULB Jena, die gem. §3 der Benutzungsordnung zugelassen sind, insbesondere jedoch für Mitglieder der Universität Jena, stehen einzeln abschließbare Bücherwagen, verschließbare Fächer u. ä. (im Folgenden Bücherwagen genannt) zur Verfügung.

Bücherwagen werden für maximal 4 Wochen unentgeltlich vergeben. Der Schlüssel wird für die gewährte Nutzungszeit an der Informationstheke, wo der Bücherwagen steht, ausgehändigt und ist durch Unterschrift zu quittieren.

Verlängerungen sind in der Regel nicht möglich. Parallele Antragstellungen durch ein und denselben Benutzer sind nicht zulässig.

Mit der Inanspruchnahme eines Bücherwagens verpflichtet sich der Benutzer, neben der Einhaltung der geltenden Benutzungsordnungen der ThULB folgende Regeln einzuhalten:

  • In dem Bücherwagen dürfen persönliche Gegenstände auf eigene Gefahr verwahrt werden. Ausgenommen sind gem. Benutzungsordnung für die Schließfächer Überbekleidung wie Mäntel und Taschen.
  • Bücher aus dem Magazin, die in dem Bücherwagen deponiert werden, müssen zuvor ordnungsgemäß entliehen werden. Freihandbestände dürfen nicht in den Bücherwagen aufbewahrt werden, sondern sind täglich in die Regale einzustellen. Die Bibliothek ist befugt, die Bücherwagen zu kontrollieren und darin ggf. vorhandene Freihandbestände zu entnehmen. In einem Bücherwagen deponierter, aber nicht ordnungsgemäß entliehener Bibliotheksbestand wird regelmäßig ausgeräumt. Im Wiederholungsfall kann die Berechtigung zur Nutzung des Bücherwagens entzogen werden.
  • Die Weitergabe des Schlüssels an andere Personen sowie die Nutzung durch andere Personen ist nicht gestattet.
  • Das Aufbewahren von Speisen, Getränken u. ä. ist nicht gestattet.
  • Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

Spätestens am Tag des Ablaufs der Nutzungszeit hat der Benutzer den Bücherwagen vollständig zu räumen und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzulassen. Der Schlüssel ist an der Informationstheke, an der er ausgehändigt wurde, abzugeben

Sollten bei der Kontrolle des geräumten Bücherwagens Beschädigungen festgestellt werden, haftet dafür der Benutzer. Bei Verlust des für die Nutzung übergebenen Schlüssels ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.

Bei offensichtlicher Nichtnutzung, bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung der ThULB oder bei Missachtung der Regeln für die Nutzung von Bücherwagen kann dem Benutzer die Berechtigung zur Nutzung auch vor Ablauf der vereinbarten Frist entzogen werden.

Die Universität übernimmt keine Haftung für in den Bücherwagen verwahrte private Gegenstände.

Dr. Wefers
Ltd. Bibliotheksdirektorin Jena, 12.08.2004