Im Bibliothekshauptgebäude mit Teilbibliothek Geisteswissenschaften stehen Ihnen auf den Ebenen 1 - 4 abschließbare Bücherwagen zur Verfügung. Diese können Sie nutzen, um persönliche Gegenstände oder entliehene Medien für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen aufzubewahren.
Bei Interesse, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Information (Ebene 0). Mit der Nutzung eines Bücherwagens erkennen Sie die "Regelung für die Nutzung von Bücherwagen, verschließbaren Fächern u.ä. in der ThULB" an.
Für Benutzerinnen / Benutzer der ThULB Jena, die gem. §3 der Benutzungsordnung zugelassen sind, insbesondere jedoch für Mitglieder der Universität Jena, stehen einzeln abschließbare Bücherwagen, verschließbare Fächer u. ä. (im Folgenden Bücherwagen genannt) zur Verfügung.
Bücherwagen werden für maximal 4 Wochen unentgeltlich vergeben. Der Schlüssel wird für die gewährte Nutzungszeit an der Informationstheke, wo der Bücherwagen steht, ausgehändigt und ist durch Unterschrift zu quittieren.
Verlängerungen sind in der Regel nicht möglich. Parallele Antragstellungen durch ein und denselben Benutzer sind nicht zulässig.
Mit der Inanspruchnahme eines Bücherwagens verpflichtet sich der Benutzer, neben der Einhaltung der geltenden Benutzungsordnungen der ThULB folgende Regeln einzuhalten:
Spätestens am Tag des Ablaufs der Nutzungszeit hat der Benutzer den Bücherwagen vollständig zu räumen und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzulassen. Der Schlüssel ist an der Informationstheke, an der er ausgehändigt wurde, abzugeben
Sollten bei der Kontrolle des geräumten Bücherwagens Beschädigungen festgestellt werden, haftet dafür der Benutzer. Bei Verlust des für die Nutzung übergebenen Schlüssels ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
Bei offensichtlicher Nichtnutzung, bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung der ThULB oder bei Missachtung der Regeln für die Nutzung von Bücherwagen kann dem Benutzer die Berechtigung zur Nutzung auch vor Ablauf der vereinbarten Frist entzogen werden.
Die Universität übernimmt keine Haftung für in den Bücherwagen verwahrte private Gegenstände.
Dr. Wefers
Ltd. Bibliotheksdirektorin Jena, 12.08.2004