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Junge hispanische Frau, die ein rosa Thermoskanns in der linken Hand hält, isoliert auf blauem Hintergrund, lächelnd und zur Seite zeigend.

Neue Nutzungsbedingungen: Jacken- und Getränkemitnahme, Transport von Arbeitsmaterial

17.01.2023

Ab dem 01. November 2022 ist in allen Standorten der ThULB die Mitnahme von Getränken in wiederverschließbaren Gefäßen an die Arbeitsplätze sowie der Bücherkörbe bis an die Garderobenschränke möglich. 

Mit diesen Änderungen reagiert die ThULB auf zwei der am häufigsten genannten Wünsche unserer Nutzer:innen in einer im November 2021 durchgeführten Umfrage zur Verbesserung der Bibliotheksservices und realisiert damit erste Teilmaßnahmen, um eines der Ziele des Projekts ThULB//2025 umzusetzen: 

  1. Wir rücken die Bedürfnisse unserer Nutzerinnen und Nutzer konsequent in den Mittelpunkt unseres Handelns. Unsere zentrale Frage ist: Was benötigen unsere Nutzerinnen und Nutzer und wie können wir sie noch besser unterstützen? 

Bislang war zum Schutz der Bibliotheksbestände - und ausstattung ausschließlich Wasser in transparenten Plastikflaschen gestattet. Zudem waren die Nutzer:innen aufgrund der Garderobenpflicht zum Transport ihrer Arbeitsmaterialien auf durchsichtige Bib-Bags oder die ThULB-Plastiktüte angewiesen.  

Die Änderungen sind daher nicht nur unter dem Aspekt zur Verbesserung der Nutzungsbedingungen eine positive Neuerung, sondern auch ein notwendiger und zeitgemäßer Schritt zu einer nachhaltigeren Entwicklung der ThULB. 

Was hat sich geändert? 

  • Mitnahme von Getränken 
    • Die bisherige Einschränkung „nur Wasser" ist aufgehoben.  
    • Die neue Regelung schließt nun jede Art von Getränk – ausgenommen Alkohol – mit ein. 
    • Es sind Gefäße aus unterschiedlichen Materialien erlaubt, die wiederverschließbar sind und aus denen direkt getrunken werden kann. (Bspw. Thermobecher, Edelstahltrinkflaschen, etc.) 
    • Offene Behälter oder Gefäße mit nur aufgesetzten Deckeln sind, zum Schutz der Bibliotheksausstattung und Medien, weiterhin nicht gestattet. (Bspw. konventionelle Coffee-to-go Becher, Tassen, etc.) 
    • Wichtig: Aufgrund des besonderen Bestandsschutzes sind folgende Bereiche von der neuen Regelung ausgenommen:  
  • Mitnahme der Bücherkörbe an die Garderobenschränke 

    Um den Transport von Arbeitsmaterialien zu erleichtern, können ab sofort die Bücherkörbe in allen Standorten der ThULB bis zu den Garderobenschränken mitgenommen werden, egal ob diese sich außerhalb der Bibliothek befinden.  
  • Garderobenpflicht  
    Zudem dürfen weiterhin - aufgrund der weiterhin regelmäßig durchgeführten manuellen Lüftung und bei kalten Temperaturen – Jacken mit an den Arbeitsplatz genommen werden. 

Wie geht es weiter? 

Die ThULB steht aktuell im Austausch mit dem Studierendenwerk Thüringen, um die Anschaffung und technische Realisierbarkeit von Snack- und Getränkeautomaten im Bibliothekshauptgebäude zu prüfen.  

Darüber hinaus sind weitere Änderungen der Nutzungsbedingungen in 2023 geplant.    

Sie haben noch mehr Ideen, Anregungen, Kritik, um die Aufenthaltsqualität unserer Bibliotheksstandorte zu verbessern? Dann würden wir gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen.  

Sie erreichen uns per E-Mail unter: pr_thulb@uni-jena.de oder über unserer Social-Media-Kanäle (Twitter @ThulbJena | Instagram thulbjena)

thulb.de / ThULB//2025
Junge hispanische Frau, die ein rosa Thermoskanns in der linken Hand hält, isoliert auf blauem Hintergrund, lächelnd und zur Seite zeigend.

Neue Nutzungsbedingungen: Jacken- und Getränkemitnahme, Transport von Arbeitsmaterial

17.01.2023

Ab dem 01. November 2022 ist in allen Standorten der ThULB die Mitnahme von Getränken in wiederverschließbaren Gefäßen an die Arbeitsplätze sowie der Bücherkörbe bis an die Garderobenschränke möglich. 

Mit diesen Änderungen reagiert die ThULB auf zwei der am häufigsten genannten Wünsche unserer Nutzer:innen in einer im November 2021 durchgeführten Umfrage zur Verbesserung der Bibliotheksservices und realisiert damit erste Teilmaßnahmen, um eines der Ziele des Projekts ThULB//2025 umzusetzen: 

  1. Wir rücken die Bedürfnisse unserer Nutzerinnen und Nutzer konsequent in den Mittelpunkt unseres Handelns. Unsere zentrale Frage ist: Was benötigen unsere Nutzerinnen und Nutzer und wie können wir sie noch besser unterstützen? 

Bislang war zum Schutz der Bibliotheksbestände - und ausstattung ausschließlich Wasser in transparenten Plastikflaschen gestattet. Zudem waren die Nutzer:innen aufgrund der Garderobenpflicht zum Transport ihrer Arbeitsmaterialien auf durchsichtige Bib-Bags oder die ThULB-Plastiktüte angewiesen.  

Die Änderungen sind daher nicht nur unter dem Aspekt zur Verbesserung der Nutzungsbedingungen eine positive Neuerung, sondern auch ein notwendiger und zeitgemäßer Schritt zu einer nachhaltigeren Entwicklung der ThULB. 

Was hat sich geändert? 

  • Mitnahme von Getränken 
    • Die bisherige Einschränkung „nur Wasser" ist aufgehoben.  
    • Die neue Regelung schließt nun jede Art von Getränk – ausgenommen Alkohol – mit ein. 
    • Es sind Gefäße aus unterschiedlichen Materialien erlaubt, die wiederverschließbar sind und aus denen direkt getrunken werden kann. (Bspw. Thermobecher, Edelstahltrinkflaschen, etc.) 
    • Offene Behälter oder Gefäße mit nur aufgesetzten Deckeln sind, zum Schutz der Bibliotheksausstattung und Medien, weiterhin nicht gestattet. (Bspw. konventionelle Coffee-to-go Becher, Tassen, etc.) 
    • Wichtig: Aufgrund des besonderen Bestandsschutzes sind folgende Bereiche von der neuen Regelung ausgenommen:  
  • Mitnahme der Bücherkörbe an die Garderobenschränke 

    Um den Transport von Arbeitsmaterialien zu erleichtern, können ab sofort die Bücherkörbe in allen Standorten der ThULB bis zu den Garderobenschränken mitgenommen werden, egal ob diese sich außerhalb der Bibliothek befinden.  
  • Garderobenpflicht  
    Zudem dürfen weiterhin - aufgrund der weiterhin regelmäßig durchgeführten manuellen Lüftung und bei kalten Temperaturen – Jacken mit an den Arbeitsplatz genommen werden. 

Wie geht es weiter? 

Die ThULB steht aktuell im Austausch mit dem Studierendenwerk Thüringen, um die Anschaffung und technische Realisierbarkeit von Snack- und Getränkeautomaten im Bibliothekshauptgebäude zu prüfen.  

Darüber hinaus sind weitere Änderungen der Nutzungsbedingungen in 2023 geplant.    

Sie haben noch mehr Ideen, Anregungen, Kritik, um die Aufenthaltsqualität unserer Bibliotheksstandorte zu verbessern? Dann würden wir gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen.  

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