Ab dem 19.08.2024 ändert sich die Aufteilung der Einzelarbeitskabinen (Carrel) im Bibliothekshauptgebäude.
Zur leichteren Lokalisation der entsprechenden Raumtypen (Tagescarrels und Monatscarrels) und für eine bessere Auslastung unserer Raumkapazitäten, sind diese nun einheitlich auf den folgenden Ebenen angeordnet:
In dafür vorgesehenen Kabinen auf Ebene 1 ist nun das Sprechen während der Nutzung der Arbeitskabine gestattet. Da der Umfang an Onlineveranstaltungen sukzessive zugenommen hat, möchte die ThULB ein Angebot schaffen, sodass Personen nun auch an z.B. ZOOM-Meetings in der Bibliothek teilnehmen können. Der Geräuschpegel sollte dabei so niedrig wie möglich gehalten werden. Die Kabinen sind nach wie vor nur von Einzelpersonen zu nutzen.
Auf den Ebenen 2, 3 und 4 gilt nach wie vor die Stillarbeit.
Die Monatscarrels sind nun einheitlich auf Ebene 4 vorzufinden.
Die Anzahl an Tagescarrels zur stundenweisen Buchung maximal zwei Tage im Voraus hat sich mit der Änderung erhöht.
Da Stichproben der ThULB ergeben haben, dass die Auslastungsquote bei Monatscarrels doch sehr niedrig ist und der Bedarf nach Arbeitsräumen insgesamt sehr hoch, erhoffen wir uns eine bessere Belegung unserer Einzelarbeitskabinen.
Bitte beachten Sie auch unsere veränderten Nutzungsbedingungen und den dazu veröffentlichten News-Beitrag vom 09.06.2024.
Ab dem 19.08.2024 ändert sich die Aufteilung der Einzelarbeitskabinen (Carrel) im Bibliothekshauptgebäude.
Zur leichteren Lokalisation der entsprechenden Raumtypen (Tagescarrels und Monatscarrels) und für eine bessere Auslastung unserer Raumkapazitäten, sind diese nun einheitlich auf den folgenden Ebenen angeordnet:
In dafür vorgesehenen Kabinen auf Ebene 1 ist nun das Sprechen während der Nutzung der Arbeitskabine gestattet. Da der Umfang an Onlineveranstaltungen sukzessive zugenommen hat, möchte die ThULB ein Angebot schaffen, sodass Personen nun auch an z.B. ZOOM-Meetings in der Bibliothek teilnehmen können. Der Geräuschpegel sollte dabei so niedrig wie möglich gehalten werden. Die Kabinen sind nach wie vor nur von Einzelpersonen zu nutzen.
Auf den Ebenen 2, 3 und 4 gilt nach wie vor die Stillarbeit.
Die Monatscarrels sind nun einheitlich auf Ebene 4 vorzufinden.
Die Anzahl an Tagescarrels zur stundenweisen Buchung maximal zwei Tage im Voraus hat sich mit der Änderung erhöht.
Da Stichproben der ThULB ergeben haben, dass die Auslastungsquote bei Monatscarrels doch sehr niedrig ist und der Bedarf nach Arbeitsräumen insgesamt sehr hoch, erhoffen wir uns eine bessere Belegung unserer Einzelarbeitskabinen.
Bitte beachten Sie auch unsere veränderten Nutzungsbedingungen und den dazu veröffentlichten News-Beitrag vom 09.06.2024.