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Sonntag: Geschlossen

Aufhebung der Garderobenpflicht

03.04.2023

Wir freuen uns, einen weiteren Wunsch aus der letzten Nutzerumfrage erfüllen zu können:
Ab sofort können Sie Taschen (z.B. Rucksäcke, Laptoptaschen, etc.) und Überbekleidung wie Jacken mit in die Bibliothek an Ihren Arbeitsplatz nehmen. 

    Wir bitten Sie jedoch weiterhin auf ein faires Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme zu achten: 

    • keine Arbeitsplätze mit Taschen, Jacken u.ä. besetzen
    • Verkehrs- und Fluchtwege müssen frei bleiben und dürfen nicht verstellt sein
    • hinterlassen Sie Ihren Arbeitsplatz, wie Sie ihn vorzufinden wünschen

    ++ Wichtige Hinweise und Ausnahmen ++

    • Die Mitnahme von Essen ist weiterhin nicht erlaubt. Zum Verzehr eigener Speisen stehen Ihnen z.B. die Bereiche des Studierendenwerks (Mensa / Cafeteria) zur Verfügung.
    • Achten Sie auf Ihre Wertgegenstände bzw. persönlichen Gegenstände. Die ThULB übernimmt keine Haftung!
      Nutzen Sie gerne weiterhin die Garderobenschränke sowie die angebotenen Körbe zum Transport von Arbeitsmaterialien.  
    • Aufgrund des Bestandsschutzes bleibt die Garderobenpflicht in den folgenden Bereichen wie gewohnt bestehen:  

    Aufhebung der Garderobenpflicht

    03.04.2023

    Wir freuen uns, einen weiteren Wunsch aus der letzten Nutzerumfrage erfüllen zu können:
    Ab sofort können Sie Taschen (z.B. Rucksäcke, Laptoptaschen, etc.) und Überbekleidung wie Jacken mit in die Bibliothek an Ihren Arbeitsplatz nehmen. 

      Wir bitten Sie jedoch weiterhin auf ein faires Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme zu achten: 

      • keine Arbeitsplätze mit Taschen, Jacken u.ä. besetzen
      • Verkehrs- und Fluchtwege müssen frei bleiben und dürfen nicht verstellt sein
      • hinterlassen Sie Ihren Arbeitsplatz, wie Sie ihn vorzufinden wünschen

      ++ Wichtige Hinweise und Ausnahmen ++

      • Die Mitnahme von Essen ist weiterhin nicht erlaubt. Zum Verzehr eigener Speisen stehen Ihnen z.B. die Bereiche des Studierendenwerks (Mensa / Cafeteria) zur Verfügung.
      • Achten Sie auf Ihre Wertgegenstände bzw. persönlichen Gegenstände. Die ThULB übernimmt keine Haftung!
        Nutzen Sie gerne weiterhin die Garderobenschränke sowie die angebotenen Körbe zum Transport von Arbeitsmaterialien.  
      • Aufgrund des Bestandsschutzes bleibt die Garderobenpflicht in den folgenden Bereichen wie gewohnt bestehen: