Dissertationen und Habilitationen: Pflichtexemplarabgabe und Online-Publikation

Dissertationen

Die Pflichtexemplare Ihrer Dissertation nimmt die Dissertationsstelle entgegen. Alle Möglichkeiten der Abgabe Ihrer Dissertation in der Bibliothek und weitere Informationen können Sie der folgenden Checkliste entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in der Bibliothek. Das gilt auch, wenn Sie noch nach einer anderen (älteren) Promotionsordnung promovieren.

Checkliste (PDF-Datei) gemäß den Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 24. Juni 2008

Die ThULB bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Dissertation ergänzend in der Digitalen Bibliothek Thüringen elektronisch und frei zugänglich zu publizieren.

Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek
Dissertationsbearbeitung
Bibliotheksplatz 2
07743 Jena

Tel.: (03641) 9-40210
Fax: (03641) 9-40212
Mail:

Habilitationen

Die Regelungen zur Veröffentlichung einer Habilitation sind in der Habilitationsordnung der FSU festgelegt. Demnach ist der Pflicht zur Veröffentlichung der Habilitation Genüge getan, wenn über die vier Exemplare der Habilitation für die Prüfungsakten hinaus der ThULB (Dissertationsstelle) fünf Pflichtexemplare übergeben werden.

AlleMöglichkeiten zur Abgabe Ihrer Habilitation finden Sie in folgender Checkliste (PDF-Datei).

Darüber hinaus können auch Habilitationsschriften in der Digitalen Bibliothek Thüringen online veröffentlicht werden .

Weitere Informationen

Bereits in UrMEL veröffentlichte Dissertations- und Habilitationsschriften der FSU finden Sie hier .

Hinweise zur Abgabe von Diplom- und Magisterarbeiten finden Sie hier .